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Die strafrechtliche Haftung für Menschenrechtsverletzungen im Ausland

Pieth, Mark. (2017) Die strafrechtliche Haftung für Menschenrechtsverletzungen im Ausland. Aktuelle Juristische Praxis, 26 (8). pp. 1005-1014.

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Abstract

Menschenrechtsverletzungen, welche im Ausland durch Unternehmenbegangen werden, die von der Schweiz aus kontrolliert werden, sind eine ernst zu nehmende Möglichkeit. Sowohl die strafrechtliche eschäftsherrenhaftung als auch die Unternehmenshaftung stossen allerdings auf Schwierigkeiten, sobald die ausländische Einheit rechtlich selbstständig ist. Die UNO-Leitprinzipien versuchen dem mit «soft law» zu begegnen. Sie sollen nun mit der Konzernverantwortungsinitiative in der Schweiz in verbindliches Recht übergeführt werden. Während die Probleme der rechtlichen Unabhängigkeit bei «Unterordnungskonzernen» lösbar scheinen, stösst der Menschenrechtsschutz mit strafrechtlichen Mitteln vor allem an die Grenzen der Unternehmenshaftung überhaupt: Möchte die Schweiz auf glaubwürdige Weise Menschenrechte schützen, müsste sie Art. 102 StGB revidieren und eine Unternehmenshaftung nach dem Muster von Art. 102 Abs. 2 StGB für alle Verbrechen und Vergehen einführen.
Faculties and Departments:02 Faculty of Law > Departement Rechtswissenschaften > Ehemalige Einheiten Rechtswissenschaften > Ordinariat Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie (Pieth)
UniBasel Contributors:Pieth, Mark
Item Type:Article
Article Subtype:Research Article
Publisher:Dike Verlag
ISSN:1660-3362
Note:Publication type according to Uni Basel Research Database: Journal article
Language:German
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edoc DOI:
Last Modified:22 Feb 2018 15:50
Deposited On:20 Oct 2017 07:52

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